
Netto-Null Fahrplan
Erstellung des Fahrplans zur Erreichung von Netto Null.
Der erste Schritt für den Erhalt von Finanzhilfen.
Emissionsberechnung
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Emissionen werden nach dem Greenhouse Gas Protocol – kurz GHG Protokoll – berechnet. Diese werden in die
drei Kategorien direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1 Emissionen), indirekte Treibhausgasemissionen
(Scope 2 Emissionen) und direkt vor- und nachgelagerte Emissionen (Scope 3 Emissionen) eingeteilt. Reduktion
der Scope 3 Emissionen ist freiwillig, die Erfassung wird jedoch empfohlen.
Scope 1 Emissionen
Direkte Emissionen umfassen alle im eigenen Betrieb anfallenden Emissionen wie z.B Betriebsanlagen.
Scope 2 Emissionen
Indirekte Emissionen decken die Emissionen aus eingekaufter Energie wie Strom, Wärme und Kälte ab.
Scope 3 Emissionen
Direkt vor- oder nachgelagerte Emissionen bestehen aus allen weiteren Emissionen der Wertschöpfungskette eines Unternehmens.
Netto-Null Fahrplan erstellen
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Der Fahrplan muss mindestens die direkten und indirekten Emissionen abbilden. Die direkt vor- und nachgelagerten
Emissionen können ebenfalls berücksichtigt werden. Der Netto-Null Fahrplan muss eingereicht werden, um in einem
zweiten Schritt Finanzhilfen für neuartige Technologien zu beantragen. Zwischenziele müssen mindestens für 2030
und 2040 gesetzt werden, weitere Zwischenziele für 2035 und 2045 sind empfohlen. Netto-Null kann auch vor 2050
erreicht und ein Netto-Negativ Emissionspfad festgelegt werden.
Anforderungen
Die Bilanzierung der Emissionen erfolg in die Kategorien Scope 1, 2 und 3 nach GHG Protokoll. Die klimarelevanten Anlagen und Prozesse müssen beschrieben werden sowie die technischen Lösungen zur Emissionsverminderung und Erzielung von negativen Emissionen (NETs).
Emissionsabsenkpfad
Das Primärziel für Unternehmen müssen Emissionsreduktionen sein. Verbleibende, schwer vermeidbare Emissionen müssen mit NETs ausgeglichen werden. Für Emissionsreduktionen können neben technischen Lösungen ebenfalls strategische und verhaltensorientierte Massnahmen definiert werden.
NET-Aufbaupfad
Schwer vermeidbare Emissionen müssen mit NETs zur dauerhaften Speicherung von CO2 im Untergrund ausgeglichen werden. Dies beinhaltet NET-Massnahmen innerhalb des Unternehmens sowie die Beschaffung von NET Bescheinigungen. Reduktionsbescheinigungen sind nicht erlaubt.
