
Gesuch um Finanzhilfe
Erstellung des Gesuches um Finanzhilfe. Der zweite Schritt
für den Erhalt von Finanzhilfen.
Förderung
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Neuartige Technologien werden mit 200 Mio. CHF im Jahr gefördert. Dies Beinhaltet Reduktionen und NETs.
Das Gesuch um Finanzhilfe wird nach der Bestätigung des Netto-Null Fahrplans eingereicht. Nicht bewilligte
Gesuche können in der Folgeperiode erneut eingereicht werden.
Förderwürdige Massnahmen
Die Massnahmen müssen aus neuartigen Technologien oder Prozessen bestehen und im Netto-Null Fahrplan abgebildet werden. Direkt vor- und nachgelagerte Prozesse sind ebenfalls förderwürdig. Massnahmen, die CO2 in Produkten (z. B synthetische Treibstoffe) oder im Untergrund dauerhaft speichern werden ebenfalls gefördert.
Umfang
Finanzhilfen können als Investitionsbeiträge, Betriebsbeiträge oder in Kombination ausgerichtet werden und können bis 2030 zugesichert werden. Investitionsbeiträge können bis Ende 2035 und Betriebsbeiträge bis Ende 2037 ausgezahlt werden. Die Umsetzung darf erst nach der Zusicherung der Finanzhilfe durchgeführt werden.
Gesuch
Das Gesuch muss Angaben über die Art der Massnahmen und deren Innovationsgrad beinhalten. Der Umfang der Emissionsreduktionen und NETs ist darzustellen. Die anrechenbaren Kosten müssen ebenfalls erfasst werden. Das Kosten/Nutzen Verhältnis ist aufzuführen. Zusätzlich müssen Umweltbelastungen erfasst werden.
Auszahlung
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Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung der Massnahmen und Erreichung von Zwischenzielen.
Höhe der Finanzhilfen
Insbesondere werden Umfang und Kosten pro Tonne CO2 berücksichtigt. Die anrechenbaren Kosten sind die unmittelbar nötigen Investitionskosten für Massnahmen. Diese dürfen 50% der Mehrkosten bei Emissionsreduktionen und 50% der Gesamtkosten bei NETs nicht überschreiten.
Zwischenauszahlungen
Bei kostenintensiven Massnahmen können Zwischenziele definiert werden, bei deren Erreichung bis zu 80% der Gesamtfinanzhilfen ausgezahlt werden können. Werden Verpflichtungen nur teilweise oder mangelhaft erreicht, wird der verbleibende Betrag von Bund zurückverlangt.
Endauszahlung
Die Endauszahlung erfolgt nach der Genehmigung des Abschlussberichtes bei der Erreichung des Netto-Null Ziels. Dies beinhaltet die verbleibenden 20% der Zwischenauszahlungen. Der Abschlussbericht muss spätestens drei Jahre nach dem Ende der Finanzhilfe eingesendet werden.
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