
Klima- und Innovationsgesetz
Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) verankert das
Schweizer Netto-Null Ziel im nationalen Recht.
Das KIG
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Das KIG setzt als Rahmenwerk den Absenkpfad für Treibhausgasemissionen in der Schweiz, legt Richtwerte
und Zwischenziele für Sektoren fest und bietet befristete Förderung für neuartige Technologien an. Firmen
können freiwillig bis 2029 einen Netto-Null Fahrplan erstellen und finanzielle Unterstützung für Technologien
zur Erreichung dieses Zieles beantragen. Insgesamt sind 1.2 Milliarden CHF für neuartige Technologien und
2 Milliarden für Gebäude verfügbar.
Emissionsgrenze
Sämtliche innerhalb der Schweizer Grenze entstehenden direkten und indirekten Treibhausgase von Unternehmen. Freiwillig sind direkt vor- oder nachgelagerte Emissionen.
Was wird gefördert
Technologiebasierte Emissionsreduktionen und Negativemissionstechnologien (NETs) für schwer vermeidbare Emissionen sowie Heizungsersatz und Isolation von Gebäuden.
Genaue Umsetzung
Das KIG legt als Rahmengesetz die allgemeinen Bedingungen für Netto-Null und Finanzhilfen fest. Die Verodnung zum KIG (KIV) enthält die Details zur Umsetzung der Finanzhilfen.
Die KIV
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Die KIV regelt die Anforderungen an Netto-Null Fahrpläne für Unternehmen und die Förderung von
neuartigen Technologien und Prozessen. Treibhausgase sollen soweit wie möglich vermindert und
die verbleibenden, schwer verminderbaren Emissionen mit Negativemissionstechnologien (NETs)
entfernt werden.
Netto-Null Fahrplan
Berechnung der Emissionen nach GHG Protokoll aufgeteilt in die drei Scopes. Darstellung des Reduktions – und NET-Aufbaupfades mit Beschreibung der technischen Lösungen zur Erreichung von Netto-Null. Zertifikate sind nur für NETs erlaubt.
Gesuch um Finanzhilfe
Das Gesuch um Finanzhilfe kann eingereicht werden, sobald der Bund den Netto-Null Fahrplan bestätigt. Die Art und der Innovationsgrad der Massnahmen sowie die angestrebte CO2-Reduktion und Umwelteinwirkugnen sind anzugeben.
Höhe der Finanzhilfen
Bis zu 50% der Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Anlagen für Reduktionen (z.B Hochtemperaturwärmepumpen statt Gasofen für Zementproduktion) und Gesamtkosten von NETs (z.B Direct Air Capture and Storage – DACCS) können vergütet werden.
