Gebäudeprogramm

Der Ersatz fossil betriebener und Elektrowiderstandsheizungen wird durch automatische Holzfeuerungen, Luft/Wasser- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser Wärmepumpen sowie dem Anschluss an Wärmenetze gefördert. Ausserdem werden Solarkollektoren als Teil erneuerbarer Wärmeerzeugung gefördert.

Finanzhilfen werden als Einmalzahlungen genehmigt, wenn das Gesuch um Finanzhilfe vor dem Beginn der Bauarbeiten bewilligt wurde. Finanzhilfen werden bis 2035 ausgezahlt. Die kantonale Behörde prüft die Vollständigkeit und genehmigt die Auszahlung der Finanzhilfe nach Bauabschluss. Es kann immer nur eine Massnahme gleichzeitig durchgeführt werden.

Bis zu 50% der Gesamtinvestitionskosten für den Heizungsersatz, Solarkollektoren und der Isolation der Gebäudehülle werden zurückerstattet. Da das Gebäudeprogramm von den einzelnen kantonalen Behörden geregelt wird, können diese Beträge je nach Kanton und Massnahme variieren. Kantone können ebenfalls zusätzliche Massnahmen fördern.

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